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Vertragsrecht

Vertragsrecht

Vertragsrecht regelt die Grundsätze von jedem Vertrag. Deutsches Vertragsrecht bietet Regeln zum Vertragsabschluss an.  Primär gilt die Privatautonomie, die es jedem volljährigen, geschäftsfähigen Menschen erlaubt mit jedem anderen volljährigen, geschäftsfähigen Menschen einen beliebigen Vertrag abzuschließen. Es steht jedem grundsätzlich frei ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will. Man nennt dies Vertragsfreiheit, die nicht durch Zwang und Verbot beschränkt werden darf.

Der Grundsatz des Vertragsrechts lautet: Verträge sind einzuhalten. Die Vertragsparteien sind also grundsätzlich an ihre getroffenen Vereinbarungen gebunden und können sich nur vom Vertrag lösen, wenn der Vertrag diese Möglichkeit selbst vorsieht oder das Gesetz eine Lösung des Vertrages durch eine Partei gestattet. Dieser Part gehört wiederum ins Vertragsrecht, welches dann bestimmt, wie die gesetzliche Rückabwicklung von statten geht, falls im Vertrag nichts entsprechendes geregelt ist.

Das Gesetz enthält auch Bestimmungen, wann ein Vertrag einer bestimmten Form bedarf, um wirksam zu werden. So muss der Kauf eines Grundstücks z.B. notariell beurkundet werden. Erfolgt die Beurkundung nicht, so ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang:

  • Beratung, Entwurf und Überprüfung von Kaufverträgen jeder Art
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Vertragsansprüchen vor allen Amts- und Landgerichten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Beratung aus Ansprüchen aus Reiseverträgen
  • Beratung von Maklern und Maklerkunden