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Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten.

Im Familienrecht werden das eingehen und die Auflösung von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen normiert. Wichtige Bereiche des Ehe- und Familienrechts sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Wir beraten Sie gerne über:

  • Ehescheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratteilung
  • Unterhaltsrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Namensrecht
  • Lebenspartnerschaft
  • Patientenautonomie
  • Betreuungsrecht
  • Schutz vor häuslicher Gewalt