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Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht regelt in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Für das Schicksal des Vermögens des Erblassers gilt, dass es als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Allerdings haften die Erben auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers (§1967 BGB). Auch aus diesem Grunde ist den Erben die Möglichkeit eingeräumt, die Erbschaft auszuschlagen (§§1942 ff.BGB). Im Übrigen haben die Erben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu beschränken.

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne über:

  • Erbschaft allgemein
  • Testament
  • Vermächtnis
  • Pflichtteil
  • Enterbung
  • Erbschaftssteuer
  • Kosten
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung