Notar
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.
Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet.
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht (u.a. Grundstückskaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grundpfandrechte, Teilung nach WEG)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Adoption)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs, OHGs, KGs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels-, Vereinsregister- und Genossenschaftsregistermeldungen)
Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen der notariellen Beurkundung; andere, wie z.B. Testamente, können notariell beurkundet werden.
Die Entwürfe für beurkundungspflichtige Verträge sowie nicht beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte können auch durch Rechtsanwälte, die nicht Notare sind, erstellt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten der Beratung und der Erstellung des Urkundsentwurfs durch einen Notar in der Beurkundungsgebühr enthalten sind. Es entstehen dann im Falle einer Beurkundung keine unnötigen Mehrkosten.