Sprungmarken

Sie befinden sich hier:

Inhaltsbereich


Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Parteien.

Das Handelsrecht ist kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung.

Wir helfen Ihnen gerne bei:

  • Gründung einer GmbH
  • Gründung einer KG
  • Gründung einer OHG
  • Sacheinlagengründung
  • Vertretung im Handelsrecht
  • Wahl der Rechtsform
  • Kaufmannsbegriff im Handelsrecht