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Mietrecht

Mietrecht

Unter Mietrecht versteht man das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Hauptquelle des Mietrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hierin finden sich insbesondere Schutznormen für Wohnungsmieter. Daneben gibt es weitere Gesetze und Verordnungen, die die Teilbereiche des Mietverhältnisses rechtlich ausgestalten.

Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat sich im Mietrecht vieles geändert. Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen, seien es konkrete oder allgemeine Fragen. Dabei ist jedes Problem individuell und wir beraten Sie gerne bei Fragen über:

  • Mietvertrag
  • Kündigung
  • Zeitmietvertrag
  • Staffelmiete
  • Schimmel in der Mietwohnung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkosten / Nebenkostenabrechung
  • Untervermietung
  • Schönheitsreparaturen
  • Tierhaltung
  • Mietminderung
  • Kaution